Auslandsrekrutierung ist eine Lösung – damals wie heute!

In den 60er Jahren war es einfach, heute kaum noch möglich. WARUM eigentlich? Nachkriegsdeutschland – Der Bedarf an Arbeitskräften ist groß und wird zuerst durch Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten gedeckt. Nicht genug. Ein Beispiel: Am 20.12.1955 unterzeichneten Deutschland und Italien das deutsch-italienische Anwerbeabkommen. Es ermöglichte deutschen Unternehmen, italienische Arbeitskräfte legal zu beschäftigen. Wie? Die deutsche Kommission in Italien erhielt die Anfragen deutscher Arbeitgeber und leitete sie an das italienische Ministerium für Arbeit weiter. Dieses organisierte die Vorauswahl und die deutsche Kommission traf die endgültige Auswahl. Einmal ausgewählt, konnten die Kandidaten den Arbeitsvertrag unterschreiben und deutschen Arbeitnehmern mit entsprechender Qualifikation gleichgestellt. Das war so einfach, dass schon im April 1956 die ersten Italiener nach Deutschland kamen. Zuerst auf 2 Jahre befristet, dann aufgehoben. Ohne Fax, Mail oder Internet. Auch aus Ländern wie Türkei, Spanien, Jugoslawien…wurden damals Arbeitskräfte, ohne große bürokratische Hürden rekrutiert. Den deutschen Unternehmen (vorw. aus Industrie, Bau, Agrar, Metall, Chemie) wurde der wesentliche Anteil der Verantwortung überlassen. Ganz einfach!

Und heute?

Heute haben wir so hohe Hürden für Arbeitskräfte aus nicht EU-Ländern aufgebaut, dass, z.B. auch im dritten Jahr der Corona Pandemie immer noch kaum Pflegekräfte nach Deutschland kommen, obwohl sie möchten und die Not groß ist. Hinter vorgehaltener Hand spricht man vom „Fachkräftezuwanderungs-VERHINDERUNGSgesetz“. Zuviel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung und staatliche Einmischung. Unternehmen können gut allein Qualifikationen erkennen und übernehmen letzten Endes ja auch die Haftung dafür. Nötige Regularien lassen sich finden. Alter, Qualifikation (Mangelberufe) und Regeln für den Familiennachzug. Keine Raketentechnik. Schon gar nicht, wenn alles 100% digital möglich wäre. Andere Länder schaffen das auch. In den 60ern reichte für die Registrierung: Lichtbild, Personalausweis, ein adressiertes und frankiertes Briefkuvert und möglichst Zeugnisse, Bescheinigungen sowie Angaben über die Berufsqualifikation. Überprüft wurde über deutsche Prüfstellen im Ausland.

Einen Handwerker aus Serbien oder Bosnien nach Deutschland holen? Allein auf den Termin zur Antragsabgabe wartet man bis zu 18 Monate!!! Wir benötigen Arbeitskräfte. 1,9 Mio. offene Stellen sprechen eine klare Sprache. Wir Personaldienstleister kennen uns mit Auslandsrekrutierung aus, haben die notwendigen Sprachkenntnisse und können Unternehmen helfen. In Teilen ist uns das untersagt, bzw. sind die staatlichen Hürden so hoch, dass es sich nicht umsetzen lässt, nicht planbar ist. Und digital schon gar nicht. Leider eine echte Katastrophe für den Arbeitsmarkt.

Wir rekrutieren Fachkräfte auch aus dem europäischen Ausland und haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht – sprechen Sie uns an!

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